Rund um die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung gewinnt gerade in Zeiten gesellschaftlicher Änderungen regelmäßig an Bedeutung. Neue Gesetze und Regelungen sind oftmals mit Unsicherheiten bei vielen Menschen verbunden. Die Folge können rechtliche Auseinandersetzungen sein. Anwaltliche Hilfe muss vermehrt in Anspruch genommen werden, Gerichte müssen ggf. zur Rechtsprechung angerufen werden.

Beginn des Versicherungsschutzes

Zuletzt aktualisiert am 2015-09-29 von Admin.

Beginn des Versicherungsschutzes

Die Allgemeinen Rechtsschutz Versicherungsbedingungen (kurz: ARB) enthalten die sogenannte erweiterte Einlösungsklausel, d.h. Versicherungsschutz besteht ab dem im Versicherungsschein genannten Termin, wenn der Versicherungsnehmer die Zahlung der Erstprämie unverzüglich (2 Wochen) nach Erhalt des Versicherungsscheins leistet. Daher am besten immer eine Einzugsermächtigung erteilen.

Zurück