Rund um die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung gewinnt gerade in Zeiten gesellschaftlicher Änderungen regelmäßig an Bedeutung. Neue Gesetze und Regelungen sind oftmals mit Unsicherheiten bei vielen Menschen verbunden. Die Folge können rechtliche Auseinandersetzungen sein. Anwaltliche Hilfe muss vermehrt in Anspruch genommen werden, Gerichte müssen ggf. zur Rechtsprechung angerufen werden.

Dinglich Nutzungsberechtigter

Zuletzt aktualisiert am 2015-11-27 von Admin.

Dinglich Nutzungsberechtigter

Dinglich Nutzungsberechtigte sind Personen, denen Kraft grundbuchamtlichen Eintrags die Nutzung einer Immobilie zugesichert wird, obwohl sie nicht deren Eigentümer sind.

Diese Form der "dinglichen Absicherung" wird häufig dann gewählt, wenn Eltern ihre Immobilie an Kinder übertragen, die Eltern aber die Immobilie noch ohne jegliche Einschränkung bis zu einem eventuellen Ableben etc. nutzen wollen.

Das dingliche Nutzungsrecht endet z. B. auch nicht bei Verkauf der Immobilie durch den Eigentümer, sondern wäre auch vom neuen Eigentümer uneingeschränkt zu respektieren.

Dinglich Nutzungsberechtigte werden in Rechtschutz-Produkten als "Eigentümer" versichert.

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