Einliegerwohnung

Zuletzt aktualisiert am 2015-09-29 von Admin.

Einliegerwohnung

Definition:
- befindet sich vorzugsweise im Erdgeschoss eines Einfamilienhauses (Dachgeschoss ist u. a. auch mgl.),
- ist deutlich kleiner als Hauptwohnung,
- verfuegt ueber einen eigenen, verschliesbaren Zugang,
- kann in einem sonst selbstbewohnten Haus mit Zusatzprämie versichert werden

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