Rund um die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung gewinnt gerade in Zeiten gesellschaftlicher Änderungen regelmäßig an Bedeutung. Neue Gesetze und Regelungen sind oftmals mit Unsicherheiten bei vielen Menschen verbunden. Die Folge können rechtliche Auseinandersetzungen sein. Anwaltliche Hilfe muss vermehrt in Anspruch genommen werden, Gerichte müssen ggf. zur Rechtsprechung angerufen werden.

Familien- und Erbrecht

Zuletzt aktualisiert am 2015-11-25 von Admin.

Familien- und Erbrecht

Ändert sich die Rechtslage für den Versicherungsnehmer (z.B. Erbfall, Geburt eines Kindes, Trennung) durch ein vom Willen des Versicherungsnehmers unabhängiges Ereignis, besteht Beratungs-Rechtschutz im Familien- und Erbrecht durch Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts (oder Notars), auch in ausländischem Recht, falls dies nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt.

Die Erstberatung wegen vom Sozialamt übergeleiteter Unterhaltsansprüche wird von einigen Rechtschutz-Versicherern gedeckt.

Entfaltet der Rechtsanwalt über die reine Beratung hinaus eine Vertretungstätigkeit, z.B. anlässlich eines Erbfalls, ist der Rechtschutz-Versicherer nicht eintrittspflichtig.

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