Rund um die Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung gewinnt gerade in Zeiten gesellschaftlicher Änderungen regelmäßig an Bedeutung. Neue Gesetze und Regelungen sind oftmals mit Unsicherheiten bei vielen Menschen verbunden. Die Folge können rechtliche Auseinandersetzungen sein. Anwaltliche Hilfe muss vermehrt in Anspruch genommen werden, Gerichte müssen ggf. zur Rechtsprechung angerufen werden.
Folgeereignistheorie
Zuletzt aktualisiert am 2015-10-13 von Admin.
Folgeereignistheorie
Üblicherweise zahlen Rechtsschutzversicherungen nur, wenn der Schaden selbst und seine Ursache nach Abschluss des Versicherungsvertrages liegen. Es muß also zwischen dem Schaden und der Ursache hierfür ein kausaler Zusammenhang bestehen („Kausalereignistheorie“).
Versicherer mit verbesserten Versicherungsbedingungen gewähren Ihnen jedoch Versicherungsschutz, da diese nach der sog. Folgeereignistheorie die Eintrittspflicht beurteilen. Somit kann die Schadensursache sogar vor Vertragsabschluss liegen und der Versicherer ist eintrittspflichtig. Dies gibt Ihnen und Ihren Kunden die Sicherheit, dass auch „Altfälle“ im Versicherungsschutz enthalten sind. Beschränkt ist diese Regelung jedoch auf den Leistungsbaustein "Schadenersatz Rechtsschutz".
Beispiel für Folgeereignistheorie in der privaten Rechtsschutzversicherung:
Folgende beispielshafte Rechtsschutzversicherer bieten Tarife die diese verbesserte Regelung enthalten: