Rund um die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung gewinnt gerade in Zeiten gesellschaftlicher Änderungen regelmäßig an Bedeutung. Neue Gesetze und Regelungen sind oftmals mit Unsicherheiten bei vielen Menschen verbunden. Die Folge können rechtliche Auseinandersetzungen sein. Anwaltliche Hilfe muss vermehrt in Anspruch genommen werden, Gerichte müssen ggf. zur Rechtsprechung angerufen werden.

praxisgemeinschaft

Zuletzt aktualisiert am 2015-11-25 von Admin.

Praxisgemeinschaft

Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Ärzten zur gemeinschaftlichen Nutzung von Praxisräumen, diagnostischer oder therapeutischer Einrichtungen; gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung ist jeder Arzt rechtlich selbständig und rechnet im eigenen Namen für ich allein ab. Bei einer Praxisgemeinschaft muss sich jeder Arzt, der Versicherungsschutz wünscht, gesondert versichern. Ggf. sind gemeinsam beschäftigte Arbeitnehmer aufzuteilen.

Die Prämie ermittelt sich dabei in der Regel wie folgt: - arbeitet der zu versichernde Arzt nur mit Beschäftigten, die von ihm angestellt und ausschließlich für ihn tätig sind, errechnet sich die Prämie nach der Anzahl der Beschäftigten (siehe auch unter "Beschäftigte - Ermittlung der Anzahl"). - arbeitet der zu versichernde Arzt mit Beschäftigten, die für alle Ärzte der Praxisgemeinschaft tätig sind, so errechnet sich die Prämie nach der Gesamtzahl aller Beschäftigten geteilt durch die Anzahl der versicherten Ärzte (das Ergebnis ist aufzurunden).

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