Gebäudeversicherung im Vergleich

günstige Tarifkombinationen unverbindlich & kostenlos vergleichen
45
 

Welcher Gebäudetyp?

EFH MFH ZFH

Gebäudeversicherung Zusatzversicherung Schutz

Welche Einschlüsse bestehen zur Erhöhung des Versicherungsschutzes

Glasschäden Gebäudeversicherung

Zusätzlich versicherbar in der Gebäudeversicherung ist die sog. Gebäudeglasversicherung. Viele Versicherer bieten diese direkt als Zusatz zur Gebäudeversicherung an. Versichert sind hierbei alle mit dem Gebäude fest verbundenen Glasscheiben. Hierzu zählen z.B. Scheiben/ Kunststoffflächen von Türen und Fenster.

Bei selbstbewohnten Einfamilienhäuser empfielt sich eine Glasversicherung als Einzelvertrag abzuschließen. Der Vorteil liegt darin, dass neben der Gebäudeverglasung auch das Mobiliarglas des Hausrates mitversichert ist.

Überspannungsschäden Gebäudeversicherung

Überspannungsschäden durch Blitz können bei der Gebäudeversicherung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, und zwar bis zu einem festzusetzenden Betrag – der Versicherungssumme. Versichert sind elektrische und elektronische Anlagen der Haustechnik, sofern diese durch eine Überspannung infolge Gewitter zerstört werden. Die meisten Tarife - sofern es sich nicht um billigen Basisschutz handelt, schließen derartigen Versicherungsschutz automatisch ein.

Elementarschäden

Im Rahmen der zusätzlich versicherbaren Elementarschäden in der Gebäudeversicherung sind auch Schäden durch

  • Erdbeben,
  • Erdsenkung,
  • Erdrutsch,
  • Schneedruck und Lawinen
  • Überschwemmung

mitversichert.

Vandalismus, Graffiti

Die Beseitigung von Graffitischäden an der Außenseite von Gebäuden kann hohe Kosten mit sich bringen. Diese Kosten sind per zusätzlicher Klausel in der Gebäudeversicherung versicherbar.

Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstückes

Ableitungsrohre außerhalb des versicherten Gebäudes sind üblicherweise nicht mitversichert. Hierfür bieten einige Versicherer ggf. gegen Beitragszuschlag entsprechenden Versicherungsschutz an.

Nebengebäude, Garagen

Nebengebäude sind im Allgemeinen nicht automatisch mitversichert. Dies ist insbesondere für Nebengebäude ab 15qm Grundfläche der Fall. Einige Versicherer sehen hierfür Versicherungsschutz vor, sofern der Wert der Nebengebäude separat erfasst und preislich in der Hauptgebäudeversicherung berücksichtigt wird.

Achtung: In vielen standardisierten Tarifen der Gebäudeversicherung sind Nebengebäude nicht mitversichert.

Schwimmbecken innerhalb des Gebäudes

Ein Schwimmbecken innerhalb des Gebäudes kommt sicher nicht oft vor, muss aber bei Vorhandensein unbedingt gegen Beitragszuschlag versichert werden.

Haustechnik

Versichert sind unvorhergesehen eingetretene Schäden an benannten Maschinen oder sonstigen benannten technischen Einrichtungen.

weitere sonstige Grundstücksbestandteile

Nicht alle Grundstückbestandteile sind im Rahmen der Gebäudeversicherung mitversichert. Im Allgemeinen sind folgende Grundstücksbestandteile mitversichert: Einfriedungen (und zwar ausschließlich Zäune, Mauern, Hecken), Hof- und Gehsteigbefestigungen, elektrische Freileitungen, Ständer, Masten (ausgenommen Funkmasten), Hundehütten und -zwinger, Müllbehälterboxen, Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen, Satellitenempfangsanlagen, Wäschespinnen (sofern fest im Boden verankert), Klingel- und Briefkastenanlagen, Wege- und Gartenbeleuchtungen, Wohnterrassen, Überdachungen (ausgenommen Schwimmbadabdeckungen/-überdachungen und Gewächshäuser), Pergolen, Regenwasser-Nutzungsanlagen (Zisternen), Garten- und Gerätehäuser bis zu einer Nutzfläche von 15 Quadratmetern, Grillkamine, Springbrunnen Da es sich hierbei stets um eine abschließende Aufzählung handelt, ist der Blick ins betreffende Bedingungswerk zu empfehlen.

Zu den beitragspflichtigen mitversicherbaren weiteren sonstigen Grundstücksbestandteilen zählen z.B.:

  • Schwimmbad ohne Abdeckung/-überdachung
  • Schwimmbad mit Abdeckung/-überdachung
  • Kunst/Skulpturen
  • Pavillon (nicht Zeltpavillon)
  • Kleinkläranlage
  • Windkraftanlage

Bestandteile eines Grundstücks müssen mit dem Grund und Boden fest verbunden sein. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Trennung zur Beschädigung oder Änderung des Wesens der mit dem Grundstück verbundenen Sache führt. Zumindest muss die Trennung nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich sein.

Photovoltaikanlagen

können optional versichert werden:
Grundgefahren F,LW,ST/H
Elementar-Deckung (N)
Allrisk-Deckung inkl. Ertragsausfall, Grundgefahren und Elementar
SB 150.- € bei Anlagenalter < 5 Jahre, darüber hinaus 250.- SB
Anlagegröße max. 20 kWp, Altersunabhängig bei Einschluss Grundgefahren

Solarthermieanlagen, Geothermieanlagen und sonstige Wärmepumpen

sind mitversichert, wenn diese in der Wertermittlung berücksichtigt wurden und/oder bedingungsgemäß im Versicherungsschutz bereits eingeschlossen sind.

optional besteht die Möglichkeit einer separaten Zusatz-Versicherung:

  • Allrisk-Deckung Solarthermie
  • Allrisk-Deckung Geothermie
  • Allrisk-Deckung Sonstige Wärmepumpen