Gebäudeversicherung Zusatzversicherung Schutz
Welche Einschlüsse bestehen zur Erhöhung des Versicherungsschutzes
Glasschäden Gebäudeversicherung
Zusätzlich versicherbar in der Gebäudeversicherung ist die sog. Gebäudeglasversicherung. Viele Versicherer bieten diese direkt als Zusatz zur Gebäudeversicherung an. Versichert sind hierbei alle mit dem Gebäude fest verbundenen Glasscheiben. Hierzu zählen z.B. Scheiben/ Kunststoffflächen von Türen und Fenster.
Bei selbstbewohnten Einfamilienhäuser empfielt sich eine Glasversicherung als Einzelvertrag abzuschließen. Der Vorteil liegt darin, dass neben der Gebäudeverglasung auch das Mobiliarglas des Hausrates mitversichert ist.
Überspannungsschäden Gebäudeversicherung
Überspannungsschäden durch Blitz können bei der Gebäudeversicherung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, und zwar bis zu einem festzusetzenden Betrag – der Versicherungssumme. Versichert sind elektrische und elektronische Anlagen der Haustechnik, sofern diese durch eine Überspannung infolge Gewitter zerstört werden. Die meisten Tarife - sofern es sich nicht um billigen Basisschutz handelt, schließen derartigen Versicherungsschutz automatisch ein.
Elementarschäden
Im Rahmen der zusätzlich versicherbaren Elementarschäden in der Gebäudeversicherung sind auch Schäden durch
- Erdbeben,
- Erdsenkung,
- Erdrutsch,
- Schneedruck und Lawinen
- Überschwemmung
mitversichert.
Vandalismus, Graffiti
Die Beseitigung von Graffitischäden an der Außenseite von Gebäuden kann hohe Kosten mit sich bringen. Diese Kosten sind per zusätzlicher Klausel in der Gebäudeversicherung versicherbar.
Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstückes
Ableitungsrohre außerhalb des versicherten Gebäudes sind üblicherweise nicht mitversichert. Hierfür bieten einige Versicherer ggf. gegen Beitragszuschlag entsprechenden Versicherungsschutz an.
Nebengebäude, Garagen
Nebengebäude sind im Allgemeinen nicht automatisch mitversichert. Dies ist insbesondere für Nebengebäude ab 15qm Grundfläche der Fall. Einige Versicherer sehen hierfür Versicherungsschutz vor, sofern der Wert der Nebengebäude separat erfasst und preislich in der Hauptgebäudeversicherung berücksichtigt wird.
Achtung: In vielen standardisierten Tarifen der Gebäudeversicherung sind Nebengebäude nicht mitversichert.
Schwimmbecken innerhalb des Gebäudes
Ein Schwimmbecken innerhalb des Gebäudes kommt sicher nicht oft vor, muss aber bei Vorhandensein unbedingt gegen Beitragszuschlag versichert werden.
Haustechnik
Versichert sind unvorhergesehen eingetretene Schäden an benannten Maschinen oder sonstigen benannten technischen Einrichtungen.
weitere sonstige Grundstücksbestandteile
Nicht alle Grundstückbestandteile sind im Rahmen der Gebäudeversicherung mitversichert. Im Allgemeinen sind folgende Grundstücksbestandteile mitversichert: Einfriedungen (und zwar ausschließlich Zäune, Mauern, Hecken), Hof- und Gehsteigbefestigungen, elektrische Freileitungen, Ständer, Masten (ausgenommen Funkmasten), Hundehütten und -zwinger, Müllbehälterboxen, Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen, Satellitenempfangsanlagen, Wäschespinnen (sofern fest im Boden verankert), Klingel- und Briefkastenanlagen, Wege- und Gartenbeleuchtungen, Wohnterrassen, Überdachungen (ausgenommen Schwimmbadabdeckungen/-überdachungen und Gewächshäuser), Pergolen, Regenwasser-Nutzungsanlagen (Zisternen), Garten- und Gerätehäuser bis zu einer Nutzfläche von 15 Quadratmetern, Grillkamine, Springbrunnen Da es sich hierbei stets um eine abschließende Aufzählung handelt, ist der Blick ins betreffende Bedingungswerk zu empfehlen.
Zu den beitragspflichtigen mitversicherbaren weiteren sonstigen Grundstücksbestandteilen zählen z.B.:
- Schwimmbad ohne Abdeckung/-überdachung
- Schwimmbad mit Abdeckung/-überdachung
- Kunst/Skulpturen
- Pavillon (nicht Zeltpavillon)
- Kleinkläranlage
- Windkraftanlage
Bestandteile eines Grundstücks müssen mit dem Grund und Boden fest verbunden sein. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Trennung zur Beschädigung oder Änderung des Wesens der mit dem Grundstück verbundenen Sache führt. Zumindest muss die Trennung nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich sein.
Photovoltaikanlagen
können optional versichert werden:
Grundgefahren F,LW,ST/H
Elementar-Deckung (N)
Allrisk-Deckung inkl. Ertragsausfall, Grundgefahren und Elementar
SB 150.- € bei Anlagenalter < 5 Jahre, darüber hinaus 250.- SB
Anlagegröße max. 20 kWp, Altersunabhängig bei Einschluss Grundgefahren
Solarthermieanlagen, Geothermieanlagen und sonstige Wärmepumpen
sind mitversichert, wenn diese in der Wertermittlung berücksichtigt wurden und/oder bedingungsgemäß im Versicherungsschutz bereits eingeschlossen sind.
optional besteht die Möglichkeit einer separaten Zusatz-Versicherung:
- Allrisk-Deckung Solarthermie
- Allrisk-Deckung Geothermie
- Allrisk-Deckung Sonstige Wärmepumpen