Hundehaftpflicht im Vergleich

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Preisvergleich Hundehaftpflicht Versicherung

Bedeutung der Haftpflichtversicherung für Hunde

Hunde können leicht eine Körperverletzung, z.B. durch einen Biss verursachen. Allein die Haltung dieser Tiere stellt eine potentielle Gefahr dar.

Deshalb kommt der Hundehaftpflicht eine besondere Bedeutung zu.  So ist es für den Gesetzgeber unerheblich, ob den Tierhalter ein Verschulden trifft. Lediglich eigenes Verschulden oder Mitverschulden des Verletzten oder Geschädigten können die Schadenersatzansprüche einschränken oder ausschließen.

Werden durch einen Hund Personen verletzt oder entsteht ein Sachschaden, so können die Betroffenen, gem. § 823 BGB, Schadenersatz verlangen. Halter von Hunden haften mit ihrem gesamten Vermögen und mit ihrem Einkommen. Bei Sachschäden hat der Hundehalter für die Reparatur oder den Ersatz aller betroffenen Gegenstände aufzukommen. Bei Verletzung von Menschen sind die finanziellen Auswirkungen häufig noch viel größer: Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, mögliche lebenslange Renten für die Opfer oder Hinterbliebenen – wer die Aufsicht über den Hund hat, muss für den angerichteten Schaden aufkommen.

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Wo gilt die Hundehaftpflichtversicherung

Der Vertragsschutz der Hundehaftpflicht gilt bei allen Versicherern im Inland.

Darüber hinaus gilt bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt der Versicherungsschutz auch außerhalb Deutschlands. Hier sind jedoch zeitliche Begrenzungen des Auslandsaufenthaltes je nach Vertrag zu beachten. Für den Kurz-Urlauber stellen diese zeitlichen Begrenzungen jedoch kein Problem dar.

So gilt üblicherweise Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung für Hunde im europäischen Ausland mind. 1 Jahr. Meist sind es bis zu 5 Jahre oder sogar unbegrenzt.

Außerhalb Europas - also weltweit - ist der Versicherungsschutz für eine Aufenthalt meist zwischen 1 und 5 Jahre gültig. Hier hilft ggf. ein Blick in die Bedingungen des abgeschlossenen Versicherungsschutes.

Wer ist in der Hundehaftpflichtversicherung versichert?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich natürlich vordergründig auf den versicherten Hund. Dieser muss u.U. auch detailliert beschrieben werden. Dies erfolgt meist anhand Rufname, Rasse, Geburtstag und immer häufiger anhand einer Chip-Nummer oder einer Tattoo-Nummer.

Grundsätzlich erst einmal ist der Hundehalter - dieser sollte auch Versicherungsnehmer sein - versichert. Alle weiteren Personen, welche nicht gewerbsmäßig z.B. auf den Hund auch einmal aufpassen sind gleichfalls mitversichert. Diese Tierhüter - Funktion können Familienmitglieder als auch Dritte Personen, z.B. Bekannte, erfüllen.

Wird jedoch einer dieser Tierhüter z.B. vom Hund gebissen, so wird in den meisten Fällen seitens des Versicherers geprüft, ob eine Mitverschuldung besteht. Dies auch vor dem Hintergrund, dass mitversicherte Personen aus dem Vertrag keine Schadenersatzansprüche ableiten können.

 

Was ist im Schadenfall zu tun?

Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:

1. Es muss alles getan werden, um das Ausmaß des Schadens zu begrenzen (sich z.B. um Verletzte kümmern und Notdienste alarmieren).

2. Der Schaden muss innerhalb einer Woche gemeldet werden (auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gestellt wurden). Schadenersatzansprüche müssen ebenfalls innerhalb einer Woche gemeldet werden.

3. Der Versicherer muss unverzüglich über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, informiert werden (z.B. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Erlass eines Strafbefehls ...).

4. Ganz wichtig:
Sie dürfen in der Hundehaftpflicht Versicherung einen Schadenersatzanspruch nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer anerkennen.

5. Kommt es zum Gerichtsprozess, ist der Strategie des vom Versicherer bestellten Anwaltes Folge zu leisten (auch der Anwalt ist über alle relevanten Sachverhalte zu informieren).

6. Sie müssen dem Versicherer genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern.

Beachten Sie:
Unwahre Angaben im Schadenformular können bei der Hundhaftpflichtversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Regelungen zur Kündigung der Hundehaftpflicht

Kündigung zum Vertragsablauf

Sie können jede Hundehaftpflicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsablauf fristgerecht kündigen.

Beachten Sie jedoch:
Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von 10 Jahren, welche nach dem 25.06.1994 abgeschlossen wurden, sind erstmals zum Ablauf des fünften Jahres kündbar mit einer Frist von 3 Monate kündbar.

Kündigung nach einem Schaden

Nach einem Schadenfall können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb von einem Monat fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Da dem Versicherer die Prämie für das Versicherungsjahr zusteht, ist es besser immer zum nächsten Vertragsablauf zu kündigen.

Kündigung nach einer Prämienerhöhung

Erhöht der Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge, ohne daß sich der Versicherungsumfang ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. (Gilt für Vertragsabschlüsse nach Juni 1994)

abweichende Regelungen:
Bei Vertragsabschlüssen vor dem 01.01.1991 muß sich die Prämie um mindestens 10% bzw. in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren insgesamt um mindestens 20% erhöht haben. Bei Vertragsabschlüssen zwischen Januar 1991 und Juni 1994 muß sich die Prämie um mindestens 5% erhöhen.