Februar 2016

Der Firmenvertragsrechtsschutz beitet Ihnen Kostenschutz bei der Streitigkeiten aus Werkverträgen und/oder Dienstleistungsverträgen mit Kunden oder Lieferanten, beispielweise über ausstehende Honorarzahlungen. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich ab Einreichung der gerichtlichen Klage.

2016