Unfallversicherung im Vergleich

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Anzahl zu versichernde Personen?

Leistungen und Gliedertaxe Unfallversicherung

Leistungen in der Unfallversicherung

Wonach richtet sich die Höhe der Leistung ?

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Führt diese Gesundheitsschädigung zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person, so ist der Invaliditätsfall gegeben.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität sowie nach der Höhe der vereinbarten Invaliditätssumme für den Invaliditätsfall.

Was ist Invaliditätsgrundsumme ?

Jede Unfallversicherung hat eine Invaliditätsgrundsumme. Anhand dieser und dem Grad der Invalidität wird die Leistungshöhe zugrunde gelegt.

Progressive Invaliditätsstaffeln

Mit Hilfe der Progressionsstaffeln wird eine Leistungserhöhung ab 25 Prozent Invaliditätsgard erreicht. So erhält ein verunfallte Person bei 500% Progression und 100 000 Euro Grundinvalidität im Falle der Vollinvalidität (100%) 500 000 Euro Invaliditätsleistung vom Versicherer.

Leistungen im Falle des Todes

Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, so entsteht ein Anspruch auf die für den Todesfall versicherte Summe.

Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig aus welcher Ursache später als ein Jahr nach dem Unfall und war der Anspruch auf Invaliditätsleistung bereits entstanden, so leistet der Versicherer nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.

Ein Einschluß dieser Leistung ist sinnvoll, da bei einer drohenden Invalidität in Höhe der versicherten Todesfallsumme eine Vorrauszahlung auf die Invaliditätsleistung erfolgen kann.

Was wird anhand der Gliedertaxe bestimmt ?

Anhand der Gliedertaxe wird die Höhe der Invaliditätssumme bestimmt. Hierfür wird der Verlust der Funktionsfähigkeit (Invaliditätsgrad) in Prozenten ermittelt.

Durch die Versicherer werden zwischenzeitlich die unterschiedlichsten Gliedertaxen angeboten. In unserem Online-Vergleich haben Sie die Möglichkeit diese Gliedertaxen der jeweiligen Anbieter miteinander zu vergleichen.

Bei Abschluss einer Unfallversicherung sollte unbedingt auf eine verbesserte Gliedertaxe geachtet werden. Nachfolgend finden Sie eine Gegenüberstellung der bei vielen Unfallversicherungen noch zu Grunde liegenden Gliedertaxe und einer mit wesentlich verbesserten Werten:

Gliedertaxe gem. AUB88 im Überblick

  • Arm im Schultergelenk 70 %
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
  • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
  • Hand im Handgelenk 55 %
  • Daumen 20 %
  • Zeigefinger 10 %
  • Anderer Finger 5 %
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
  • Bein bis unterhalb des Knies 50 %
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
  • Fuß im Fußgelenk 40 %
  • Große Zehe 5 %
  • Andere Zehe 2 %
  • Auge 50 %
  • Gehör auf einem Ohr 30 %
  • Geruchssinn 10 %
  • Geschmackssinn 5 %

verbesserte Gliedertaxe gem. AUB96 im Überblick

  • Arm im Schultergelenk 80 %
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
  • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
  • Hand im Handgelenk 75 %
  • Daumen 30 %
  • Zeigefinger 20 %
  • Anderer Finger 10 %
  • aller Finger einer Hand 70 %
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 %
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
  • Bein bis unterhalb des Knies 50 %
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
  • Fuß im Fußgelenk 70 %
  • Große Zehe 15 %
  • Andere Zehe 5 %
  • Auge 60 %
  • Gehör auf einem Ohr 40 %
  • Geruchssinn 15 %
  • Geschmackssinn 15 %
  • Stimme 100 %