Leistungsarten im Rechtsschutz

Die Leistungsarten in der Rechtsschutzversicherung sind nicht zu verwechseln mit den angebotenen Tarifen wie zum Beispiel dem §25 Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige. Auf Grundlage der Versicherungsbedingungen werden in den Tarifen also die Leistungsarten angeboten. Hier sollte Jeder beim Vergleich der Rechtsschutzversicherung ein Auge darauf haben, welcher Versicherer welche Leistungsart in dem gewählten Tarif anbietet.

Die wichtigsten Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung

Nach dem wir Ihnen die Rechtsschutzversicherer und die Rechtsschutz-Tarife bereits etwas näher gebracht haben werden wir nun auf den folgenden Seiten Ihnen die Leistungsarten genauer beschreiben.

Arbeitsrechtsschutz

Der Rechtsschutzbaustein Arbeits-Rechtsschutz ist Bestandteil der Absicherung im Privatbereich oder auch des Firmenbereiches. Hierüber sind Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen abgedeckt. Das kann z.B. in Fällen wichtig sein, in denen sich der Arbeitnehmer über ein nicht wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis beschwert oder kein Lohn von seinem Vorgesetzten gezahlt wird. Auch im Falle einer Kündigung greift diese Versicherung, ebenso wie bei Beihilfe-Streitigkeiten von Beamten.

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Beratungs-Rechtsschutz

Der Beratungs-Rechtsschutz, als Bestandteil der Privatrechtsschutzversicherung, tritt ein, wenn infolge einer veränderten Rechtslage in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts eine anwaltliche Beratung erforderlich wird.

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Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz ist auf besondere Berufsgruppen ausgerichtet. Bei dienstlichen Verfehlungen von Beamten, Notaren, Richtern und Soldaten kommt das Disziplinarrecht zur Anwendung - bei Architekten, Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten und Steuerberatern regelt das Standesrecht Berufs- und Standespflichten. Diese Berufsgruppen unterliegen besonderen Vorschriften ihres Standes.

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Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Der erweiterte Strafrechtsschutz ist eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes. Denn hier besteht Rechtsschutz bei der Verteidigung gegen den Vorwurf, eines fahrlässigen als auch vorsätzlich begehbaren Vergehens.

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Firmenvertragsrechtsschutz

Der Firmenvertragsrechtsschutz bittet Ihnen Kostenschutz bei der Streitigkeiten aus Werkverträgen und/oder Dienstleistungsverträgen mit Kunden oder Lieferanten, beispielweise über ausstehende Honorarzahlungen. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich ab Einreichung der gerichtlichen Klage. Die im Zusammenhang mit dem Gerichtverfahren entstehenden Kosten trägt die Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung. Hierzu zählen auch mögliche Kosten für gerichtlich bestellte Gutachter.

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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschut

Beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wird unterschieden zwischen Vergehen im Verkehrsbereich und anderen Ordnungswidrigkeiten. Im verkehrsrechtlichen  Bereich besteht Deckung auch bei nur vorsätzlich begehbaren Vergehen. Jedoch nicht vom Versicherungsschutz erfasst sind seit den ARB94 sog. Halte- und Parkverstöße. Wie in der Rechtsschutzversicherung üblich, müssen alle vom Versicherer bezahlten Kosten bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz zurückgezahlt werden.

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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Die neu erworbene Digitalkamera oder die Waschmaschine funktionieren nicht richtig? Mit dem Vertrags- und Sachenrechtsschutz kann man Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen. Das können sein:

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Schadenersatzrechtsschutz

Diese Rechtsschutzbaustein wird tätig wenn es darum geht, Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen geltend zu machen, nicht für die Abwehr. Schaden kann materieller Art (Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten u.ä.) oder ideeller Art (Ehrverletzung, Schmerzensgeld u.ä.) sein.

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Sozialgerichts-Rechtsschutz

Die Gerichtskosten bei Sozialgerichtsprozessen sind zwar niedrig oder fallen gar nicht an, aber die Kosten für Gutachter und Anwälte können sehr hoch ausfallen, da sich solche Prozesse oft über eine längere Zeit hinziehen.

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Steuer-Rechtsschutz

Es gibt heute oft Situationen im Leben, die sich ohne Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen vor dem Gericht nicht mehr aus der Welt schaffen lassen. Ohne eine Rechtsschutzversicherung kann das ziemlich teuer werden, denn Anwalts- und auch Gerichtskosten müssen selbst bezahlt werden.

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Allgemeiner Straf-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes fahrlässig verletzt zu haben. Versichert sind im Straf-Rechtsschutz strafrechtliche Vergehen.

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Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Der Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte ist optional für den gewerblichen Rechtsschutz als Leistungsart versicherbar und beinhaltet die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn es um Ansprüche aus Verträgen im Zusammenhang mit Büroeinrichtungen bzw. Werkstatträumen geht und damit nicht dem eigentlichen Unternehmenszweck dienen

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Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten

In dieser Leistungsart sind grundsätzlich alle verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten versichert. Dieser kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

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Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ist die Rechtsschutzversicherung für Mieter von Wohnungen oder Gewerbeobjekten. Aber diese Rechtsschutzversicherung gilt auch für Vermieter von Immobilien und Wohnungs- und Grundstücks-Eigentümern.

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