Firmenrechtsschutz mit Vertragsrechtsschutz Versicherung: unverzichtbarer Schutz für Ihr Unternehmen

In einer Welt, in der Unternehmen täglich eine Vielzahl von Verträgen abschließen, sind rechtliche Auseinandersetzungen leider unvermeidlich. Insbesondere Streitigkeiten aus Liefer- und Leistungsverträgen können für Unternehmen erhebliche finanzielle und zeitliche Belastungen darstellen. Eine Firmenvertragsrechtsschutzversicherung bietet hier einen wichtigen Schutzmechanismus - insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch für den Einzelunternehmer. Da die Nachfrage bei uns, nach einer derartigen Absicherung, in der letzten Zeit stark angestiegen ist, gehen wir hier noch einmal auf diese Rechtsschutzversicherung, insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsschutz bei Streitigkeiten aus Liefer- und Leistungsverträgen, ein.

Kostenschutz ab gerichtlicher Klageeinreichung

Der gerichtliche Kostenschutz ist eine der grundlegenden Funktionen einer Firmenvertragsrechtsschutzversicherung. Für die allermeisten Angebote am deutschen Markt gilt Versicherungsschutz somit erst ab Klage vor einem deutschen Gericht. Dieser Schutz umfasst in der Regel Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und Zeugen sowie weitere notwendige Auslagen, die direkt mit der gerichtlichen Verhandlung des Falls zusammenhängen.

Was zur Firmenrechtsschutz mit Vertragsrechtsschutz zu wissen ist

Bevor ein Unternehmen eine Firmenrechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz abschließt, sollten verschiedene Aspekte der Police sorgfältig geprüft werden.

Wartezeit

Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum, der verstreichen muss, nachdem die Versicherung abgeschlossen wurde, bevor der Versicherungsschutz in Kraft tritt. In dieser Zeit sind Streitigkeiten, die entstehen, nicht durch die Versicherung abgedeckt. Dies gilt natürlich auch für eingetretene Schadenfälle vor Vertragsbeginn. Die Dauer der Wartezeit variiert je nach Versicherer und Policentyp, beträgt jedoch meist 3 Monate.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle eines Versicherungsfalls selbst tragen muss.
Sie wird üblicherweise als fester Betrag in der Firmenvertragsrechtsschutz deklariert und kann 250 Euro, 500 Euro, 1000 Euro und mehr je Schadenfall betragen. Die Höhe definiert jeder Versicherer in seinen Tarifbedingungen.
Geringe Selbstbehalte können insbesondere für kleine Unternehmen interessant sein, da die finanzielle Beteiligung am Rechtsstreit hierdurch reduziert wird.

Mindest-Streitwert

Einige Versicherungspolicen legen einen Mindest-Streitwert fest, ab dem die Versicherung greift. Das bedeutet, dass Streitigkeiten unterhalb dieses Werts nicht durch die Versicherung abgedeckt sind.
Mindeststreitwerte sind z.B. bei NRV Rechtsschutz zu beachten. Hier gelten je nach Umsatz des Unternehmens Mindest-Streitwerte von 750 Euro oder 1000 Euro.

Streitwertobergrenze

Die Streitwertobergrenze definiert das maximale finanzielle Risiko in Bezug auf den Streitwert, das von der Versicherung abgedeckt wird.

Maximale Kostendeckung (Versicherungssumme)

Die Versicherungssumme definiert den maximalen Betrag, den die Versicherung im Schadensfall zahlt. Sie ist entscheidend für die Höhe des Kostenschutzes durch den Versicherungsvertrag und beinhaltet die angefallenen Kosten, die direkt mit der gerichtlichen Verhandlung des Falls zusammenhängen. Dies sind z.B. Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und Zeugen sowie weitere notwendige Auslagen.

Auxilia: Die Auxilia Rechtsschutz bietet im Tarif JURMEISTER Kostenschutz je Rechtsstreit bis 50 000 Euro. Der Betrag ist nicht sehr hoch, sollte jedoch gerade für kleinere Unternehmen durchaus ausreichend sein.

ÖRAG & NRV: Beide Versicherer übernehmen die Gesamtkosten bis 100 000 Euro.

Concordia:
Der Firmenvertrags-Rechtsschutz der Concordia übernimmt bis zu 300 000 Euro der enstandenen Kosten ab gerichtlichen Verfahren.

Schadenbeispiele für Notwendigkeit einer Firmenvertragsrechtsschutz

Liefervertragsstreitigkeit:
Ein Unternehmen bestellt eine große Menge an Produkten von einem Lieferanten. Die gelieferten Waren entsprechen jedoch nicht den vereinbarten Spezifikationen und sind mangelhaft. Der Lieferant weigert sich, die Ware zurückzunehmen oder zu ersetzen, und es kommt zu einem langwierigen Rechtsstreit über die Vertragsbedingungen und die Haftung für die mangelhafte Ware.

Leistungsvertragsstreitigkeit:
In einem Restaurant findet eine Hochzeitsfeier für 60 Gäste mit einem aufwändigen Menü statt. Im Anschluss weigert sich jedoch die Kundin, die Rechnung zu bezahlen, weil angeblich die Speisequalität nicht akzeptabel und der Service schlecht war. Zur Durchsetzung der ordnungsgemäßen Begleichung der Rechnung wird letztendlich Klage vor Gericht eingereicht. Bei einem Streitwert von 7.000 Euro entsteht der Gastrofirma ein Kostenrisiko für Instanz 1 und 2 von bis zu 7.100 Euro.

Ein selbstständiger Dachdeckermeister erhält den Auftrag, umfangreiche Reparaturen am Dach eines Einfamilienhauses durchzuführen. Der Auftraggeber bezahlt lediglich einen Teil der Rechnung und behauptet unberechtigterweise diverse Mängel. Das Kostenrisiko für die 1. und 2. Instanz zur Einklagung der offenen Restsumme von 15.000 EUro beträgt 11.400 Euro

Fazit

Die Firmenvertrags Rechtsschutzversicherung, als sinnvolle Ergänzung zur Firmenrechtsschutzversicherung ist für Unternehmen, insbesondere in Hinblick auf Streitigkeiten aus Liefer- und Leistungsverträgen, ein entscheidendes Instrument zum Schutz vor finanziellen Risiken. Durch den gerichtlichen Kostenschutz können Unternehmen sicherstellen, dass sie nicht durch hohe Rechtskosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Bei der Auswahl einer Versicherungspolice sollten jedoch die spezifischen Bedingungen, einschließlich Wartezeit, Selbstbeteiligung und Mindest-Streitwert, sorgfältig geprüft werden.

Zurück