Pferdehaftpflicht im Vergleich

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Anzahl der zu versichernden Pferde?

Versicherungssumme zur Pferdehaftpflicht

Wo wird die Haftung geregelt ?

Im BGB der Paragraphen 833 und 834 wird die Haftung des Tierhalters sowie des Tierhüters geregelt.

Da bei der Verletzung einer Person durchaus große Schadenersatzforderungen auf den Tierhalter bzw. Tierhüter zukommen können, sollte die Versicherungssumme der Tierhaftpflicht Versicherung nicht zu gering gewählt werden.

Unsere Empfehlung zur Wahl der Versicherungssumme

Wir empfehlen eine Mindestversicherungssumme von 3 Mio Euro für Personen- und Sachschäden.

Sie sollten jedoch in jedem Falle prüfen, ob die Versicherungssumme bei einem geringen Aufgeld (oftmals nur Cent) bei einem anderen Versicherer zu höheren Versicherungssummen möglich ist.

Unser Vergleich der Haftpflichtversicherungen hilft Ihnen bei dieser Entscheidung.

Ausschlüsse in der Pferdehaftpflichtversicherung

Nicht alles ist in einer Pferdehaftpflicht Versicherung versichert. Hier einige wichtige Ausschlüsse:

1. Eigenschäden

wird der Tierhalter oder der Tierhüter - welcher vorrübergehend auf das Tier aufpasst - vom Pferd getreten, besteht kein Leistungsanspruch aus der Pferdehaftpflicht-Versicherung.

2. Falschangaben

bei falscher Angabe der Pferde-Rasse oder Anzahl der im Besitz befindlichen Pferde, Geschlecht des Pferdes, Nutzung des Pferdes.